WARUM die Forderung nach einer umgehend durchzuführenden HV ?

Der Zusammenschluss der Vereine im LBB e.V. ist absolut richtig !!!

Die gegenwärtige Arbeit des Verbandes zum Nutzen seiner Mitglieder jedoch nicht erkennbar. Und eine Kommunikation, die die Interessen der Mitglieder ernst nimmt, findet momentan nicht statt.

Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung zu den angesprochenen Problemen sein, es ist jedoch eindeutig festgelegter Wille der Mitglieder gewesen, die anstehenden Probleme in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung weiter zu besprechen. Dieser Mitgliederwille wird offensichtlich im Moment nicht umgesetzt.

Deshalb ist es erforderlich, umgehend eine außerordentliche Hauptversammlung durchzuführen. Die offensichtlichen Probleme in der Verbandsarbeit müssen besprochen und geklärt werden.

Wenn 1/3 der Mitglieder eine HV fordern, MUSS !! das Präsidium eine HV einberufen. (Satzung §8(4))

Drucken Sie die Vorlage aus und senden diese ausgefüllt per Fax an 03331298384  UND ! an die Geschäftsstelle in Potsdam  (Fax: 0331 / 201 64 729 )

Bitte bis spätestens Mittwoch, dass nach Zustellung der Forderung die Einladungsfrist zum 22.6. noch eingehalten werden kann.

Vorlage ausdrucken, ausfüllen und als Fax senden:

Bitte bis spätestens Mittwoch, 21. Mai 2014 senden, dass das Präsidium (sprich: der Präsident) noch rechtzeitig, bzw. fristgerecht zum "vorgeschlagenen" Termin einladen kann.

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Vorlage :

Brief 17.5.2014 an Mitglieder:

Brief an Präsidium nach HV-Termin 27.04.2014 per 4.5.2014:

Satzung LBB e.V.:

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Brief an Mitglieder, 17.05.2014

LANDESBLASMUSIKVERBAND BRANDENBURG e.V.

Im Auftrag des  "Teilnehmerkreis 27.04.2014"

Mitglied des LBB e.V., R. Hellwig

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,

nach der Absage der außerordentlichen Hauptversammlung wurde per Postausgang 4.Mai 2014 ein Brief an den Präsidenten, Herrn Prof. M. Neumann geschickt.

Die Teilnehmer an der "abgesagten" A-HV hatten sich dazu verständigt, entsprechend auf die nicht ordnungsgemäße Absage zu reagieren.

Dieser Brief kann gern nachgelesen werden: ___

Es stellt sich also die Frage:  Wie Weiter ?

In der Absage von Herrn Prof. Neumann war die Rede von einer kurzfristigen Neuansetzung der außerordentlichen Hauptversammlung.

Bisher gibt es jedoch keine Informationen an die Mitgliedsvereine. Drei Wochen sind bereits verstrichen, und die Mitglieder erhalten keine Informationen.

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,

wenn Sie auch zu der Schlussfolgerung kommen, dass hier in der gegenwärtigen Situation die Rechte und Interessen der Mitglieder des Landesblasmusikverbandes Brandenburg, wie sie ja in der Satzung festgelegt sind, nicht die erforderliche Würdigung finden, unterstützen Sie bitte die Forderung nach Durchführung der am 16.März 2014 beschlossenen Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung.

Entsprechend Satzung des LBB e.V., § 8(4) - Einberufung der Hauptversammlung - , muss das Präsidium eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, wenn dies mehr als ein Drittel der Mitglieder fordern.

Der Teilnehmerkreis der "abgesagten" A-HV am 27.04.2014 hat dazu den 22.Juni 2014 als möglichen Termin vorgeschlagen.

( Zu beachten sind Einladungsfrist, Feiertage, Ferientermine etc. .)

Wenn Sie die Initiative zur Durchsetzung des Hauptversammlungsbeschlusses unterstützen möchten, beteiligen Sie sich bitte an der Forderung nach einer außerordentlichen Hauptversammlung.

Füllen Sie beiliegenden Vordruck aus und senden ihn per Fax an 03331298384  UND ! an die Geschäftsstelle in Potsdam  (Fax: 0331 / 201 64 729 )

Bitte bis spätestens Mittwoch, dass nach Zustellung der Forderung die Einladungsfrist zum 22.6. noch eingehalten werden kann.

WARUM die Forderung nach einer umgehend durchzuführenden HV ?

Der Zusammenschluss der Vereine im LBB e.V. ist absolut richtig !!!

Die gegenwärtige Arbeit des Verbandes zum Nutzen seiner Mitglieder jedoch nicht erkennbar. Und eine Kommunikation, die die Interessen der Mitglieder ernst nimmt, findet momentan nicht statt.

Man kann sicherlich unterschiedlicher Auffassung zu den angesprochenen problemen sein, es ist jedoch eindeutig festgelegter Wille der Mitglieder gewesen, die anstehenden probleme in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung weiter zu besprechen. Dieser Mitgliederwille wird offensichtlich im Moment nicht umgesetzt.

Deshalb ist es erforderlich, umgehend eine außerordentliche Hauptversammlung durchzuführen. Die offensichtlichen Probleme in der Verbandsarbeit müssen besprochen und geklärt werden.

Wenn 1/3 der Mitglieder eine HV fordern, MUSS !! das präsidium eine HV einberufen. (Satzung §8(4))

Drucken Sie die Vorlage aus und senden diese ausgefüllt per Fax an 03331298384  UND ! an die Geschäftsstelle in Potsdam  (Fax: 0331 / 201 64 729 )

Bitte bis spätestens Mittwoch, dass nach Zustellung der Forderung die Einladungsfrist zum 22.6. noch eingehalten werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,

im Auftrag des  "Teilnehmerkreis 27.04.2014"

Mitglied des LBB e.V., R. Hellwig

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Ihre / Deine / Eure Info :

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TEXT 03.05.2014

Sehr geehrte Verbandsmitglieder,

nach der Absage der außerordentlichen Hauptversammlung wurde per Postausgang 4.Mai 2014 (Postlauf voraussichtlich: 6.5.2014) der nachfolgende Brief an den Präsidenten, Herrn Prof. M. Neumann geschickt.

Postanschrift:  Adresse der Geschäftsstelle des LBB e.V. in Potsdam und an seine persönliche Adresse in Vetschau.

Die Teilnehmer an der "abgesagten" A-HV hatten sich dazu verständigt, entsprechend auf die nicht ordnungsgemäße Absage zu reagieren.

Symbol anklicken, Datei öffnet in neuem Fenster: ___

Verteiler:

- per Post an Herrn Prof. Neumann

- per E-Mail an die weiteren Mitglieder des Präsidiums, jeweils auf die E-Mailadresse xxx@lbbev.com

Wie Weiter ?

Für die besprochene Initiative entsprechend LBB e.V. - Satzung § 8(4) - Einberufung der Hauptversammlung -

wird ein entsprechendes Anschreiben erstellt und ebenfalls hier dem "Teilnehmerkreis 27.04.2014" vor Versand zur Kenntnis gegeben.

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Impressum dieser Infoseite:

Nur für informierten Personenkreis !

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erstellt und betreut von:

Reiner Hellwig

Einzelmitglied

Angermünde